Aufgaben und Rechte – Listen und Leitfäden

Tipps, Listen und Leitfäden für die Arbeit als Klassenelternsprecher

Als Service und Unterstützung für die Klassenelternsprecherhaben wir Listen, Tipps und Leitfäden zusammengestellt.  hier:

Aufgaben und Rechte Klassenelternsprecher nach dem BayEUG

Neben den im Art.66 BayEUG geregelten Bestimmungen, daß für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen ist, hat die Schulgemeinschaft beschlossen, für jede Klasse zusätzlich zwei Klassenelternsprecher von den Eltern wählen zu lassen.

Die Klassenelternsprecher sind Ansprechpartner und Verbindung zwischen den Eltern einer Klasse und dem Elternbeirat, der Schulleitung und den Lehrern. Zu behandeln sind Anregungen, Veränderungen, Probleme oder ähnliche Belange innerhalb des Klassenverbandes. Damit soll ein weiteres Bindeglied geschaffen werden, um zwischen Eltern, Schülern und Lehrern einen harmonischen Ideen- und Meinungsaustausch zu gewährleisten. Die Klassenelternsprecher können z.B. auch Elternstammtische zwecks Erfahrungsaustausch organisieren, zu denen auch regelmäßig Lehrkräfte und Vertreter des Elternbeirates eingeladen werden können.

Elternbeirat und Klassenelternsprecher unterstützen sich gegenseitig.