BayEUG „Aufgaben des EB“

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

Nach Art.65 BayEUG gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats u.a.:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen,
  • bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.

Welche Rechte hat der Elternbeirat?

§98 RSO legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheim-Aufenthalten, Schulschikursen, Lehr-und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen:

  • grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der Schulverhältnisse,
  • die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
  • grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
  • die Einführung von Schulversuchen.

soweit der Text der Schulordnung für die Realschulen in Bayern.

Wann wird der Elternbeirat gewählt?

Der aktuelle Elternbeirat wurde im Oktober 2018 für eine Periode von zwei Jahren gewählt.

Erste Sitzung: Die erste Sitzung findet sofort im Anschluss an die Elternbeiratswahl statt. Neben der Wahl des oder der Vorsitzenden und des oder der stellvertretenden Vorsitzenden gem. RSO werden in der ersten Elternbeiratssitzung gewählt: Kassenführer/in, Schriftführer/in sowie deren Stellvertreter/in, zwei Mitglieder des Schulforums (neben der oder dem Vorsitzenden) sowie mindestens ein stellvertretendes Schulforumsmitglied, das für den Fall der Verhinderung eines Schulforumsmitglieds an der jeweiligen Sitzung teilnimmt. Die Wahlen werden offen, bei mehreren Kandidaten geheim durchgeführt.

Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?

Für je 50 Schüler einer Schule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Dabei wird für jedes die Schule besuchende Kind ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.

Durch uns sind Sie, liebe Eltern, bei der Schulleitung und dem Lehrkörper präsent.

Elternbeirat und Klassenelternsprecher unterstützen sich gegenseitig.