EB-Aufgaben an der RSP

Mitgliederliste

Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie hier:

Aufgaben Elternbeirat

Rechtliche
Grundlagen

 

Nach Art.65 BayEUG sind die Aufgaben des Elternbeirats geregelt.

  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften.
  • Beratung über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern.
  • Herbeiführung einer einvernehmlichen Entscheidung über unterrichtsfreien Tag.
  • Mitwirkung bei der Namensgebung für die Schule.

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Elternbeiratssitzungen

Raum für Beratung und Entscheidungen

 

Wir als Elternbeirat treffen uns in der Regel alle 6 – 8 Wochen, um Informationen auszutauschen und anliegende Aufgaben zu besprechen. Die Schulleitung  ist dabei meist vertreten und  informiert über aktuelle Schulthemen.  

Hierbei steht  für uns ein offener und vertrauensvoller Informations- und Meinungsaustausch im Vordergrund.

Schulforum

Gremium aus Schülern, Eltern und Lehrern

 

In Bayern gibt es, rechtlich vorgesehen, an allen weiterführenden Schulen ein Schulforum.
Drei  Mal im Jahr treffen sich Lehrer, Eltern und Schüler unter Federführung der Schulleitung, um über aktuelle Themen die Schulgemeinschaft betreffend zu beraten und Entscheidungen zu treffen. Auch das Landratsamt als Kostenaufwandsträger ist in jeder Sitzung vertreten.

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Disziplinarausschuss

EB als Vertretung der Schulgemeinschaft

 

Gemäß Art. 86 BayEUG  kann der Elternbeirat auf Familienwunsch  am Disziplinarausschuss gehört werden.
Vorab steht er Eltern und Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung, um allgemein über den  Ablauf des Termins beratend zu informieren.

Der Elternbeirat bietet keine Rechtsberatung. Auch ist er bei Teilnahme am Disziplinarausschuss als Vertretung der Schulgemeinschaft anwesend.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf info(a)Elternbeirat-rsp.de