Mitgliederliste
Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie hier:
Aufgaben Elternbeirat
Rechtliche
Grundlagen
Nach Art.65 BayEUG sind die Aufgaben des Elternbeirats geregelt.
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften.
- Beratung über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern.
- Herbeiführung einer einvernehmlichen Entscheidung über unterrichtsfreien Tag.
- Mitwirkung bei der Namensgebung für die Schule.
Elternbeiratssitzungen
Raum für Beratung und Entscheidungen
Wir als Elternbeirat treffen uns in der Regel alle 6 – 8 Wochen, um Informationen auszutauschen und anliegende Aufgaben zu besprechen. Die Schulleitung ist dabei meist vertreten und informiert über aktuelle Schulthemen.
Hierbei steht für uns ein offener und vertrauensvoller Informations- und Meinungsaustausch im Vordergrund.
Schulforum
Gremium aus Schülern, Eltern und Lehrern
In Bayern gibt es, rechtlich vorgesehen, an allen weiterführenden Schulen ein Schulforum.
Drei Mal im Jahr treffen sich Lehrer, Eltern und Schüler unter Federführung der Schulleitung, um über aktuelle Themen die Schulgemeinschaft betreffend zu beraten und Entscheidungen zu treffen. Auch das Landratsamt als Kostenaufwandsträger ist in jeder Sitzung vertreten.
Disziplinarausschuss
EB als Vertretung der Schulgemeinschaft
Gemäß Art. 86 BayEUG kann der Elternbeirat auf Familienwunsch am Disziplinarausschuss gehört werden.
Vorab steht er Eltern und Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung, um allgemein über den Ablauf des Termins beratend zu informieren.
Der Elternbeirat bietet keine Rechtsberatung. Auch ist er bei Teilnahme am Disziplinarausschuss als Vertretung der Schulgemeinschaft anwesend.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf info(a)Elternbeirat-rsp.de