Der Elternbeirat als Vertretung der Schulgemeinschaft
Gemäß Art. 86 BayEUG kann der Elternbeirat auf Familienwunsch am Disziplinarausschuss gehört werden.
Vorab steht er Eltern und Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung, um allgemein über den Ablauf des Termins beratend zu informieren.
Der Elternbeirat bietet keine Rechtsberatung.
Auch ist er bei Teilnahme am Disziplinarausschuss als neutrale Vertretung der Schulgemeinschaft anwesend.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf info(a)Elternbeirat-rsp.de