Disziplinarausschuss

Der Elternbeirat als Vertretung der Schulgemeinschaft

Gemäß Art. 86 BayEUG  kann der Elternbeirat auf Familienwunsch  am Disziplinarausschuss gehört werden.
Vorab steht er Eltern und Schülern als Gesprächspartner zur Verfügung, um allgemein über den  Ablauf des Termins beratend zu informieren.

Der Elternbeirat bietet keine Rechtsberatung.
Auch ist er bei Teilnahme am Disziplinarausschuss als neutrale Vertretung der Schulgemeinschaft anwesend.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf    info(a)Elternbeirat-rsp.de